Wie das neue Gebäudeenergiegesetz Ihre Vermarktung beeinflusst

Lange wurde darüber spekuliert, wie das neue Gebäudeenergiegesetz aussehen wird und welche Pflichten für Hausbesitzer damit verbunden sind. Was sich nun ändert und welchen Einfluss das auf Ihre Vermarktung hat, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

  1. Ziel des neuen Gebäudeenergiegesetzes
  2. Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
  3. Für wen gilt das GEG?
  4. Förderungen für den Heizungstausch 
  5. Die Alternativen zu Öl- und Gasheizungen
  6. Was Sie bei der Vermarktung jetzt beachten sollten
  7. Fazit

Ziel des neuen Gebäudeenergiegesetzes

Der Grund für die Einführung eines neuen Heizungsgesetzes liegt auf der Hand: Heizen soll endlich klimafreundlicher werden. Ein Großteil der weltweiten CO₂-Belastungen wird durch das Heizen verursacht. Deutschland möchte mit gutem Beispiel vorangehen und auf klimafreundlichere Heizsysteme setzen.

Jeder Energieträger hat seine Vor- und Nachteile, aber insbesondere reine Öl- und Gasheizungen weisen eine schlechte Umweltbilanz auf. Derzeit heizen noch über 40 Millionen Haushalte in Deutschland mit fossilen Energieträgern. Mithilfe des neuen Gebäudeenergiegesetzes sollen die CO₂-Emissionen reduziert werden und erneuerbare Energien sollen zunehmend fossile Brennstoffe ablösen. Damit wird nicht nur der Nachhaltigkeitsgedanke gefördert, sondern auch die Abhängigkeit von Energieimporten verringert. 

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde im September 2023 verabschiedet und ist im Januar 2024 in Kraft getreten. Das Gesetz fordert zahlreiche Anpassungen bei Neubauten und Bestandsimmobilien. Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten zusammengestellt:

  • Alle Neubauten in Neubaugebieten (mit Bauantrag ab dem 1. Januar 2024), müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien beheizt werden. 
  • Alle Neubauten außerhalb von Neubaugebieten (mit Bauantrag ab 1. Januar 2024), müssen frühestens ab 2026 zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien beheizt werden.

Nicht jeder Eigentümer muss entgegen einiger Vermutungen mit sofortiger Wirkung seine Heizung austauschen. Für Heizungen in bestehenden Gebäuden gelten folgende Regeln:

  • Wenn die Heizung funktioniert, oder repariert werden kann, ist kein Heizungstausch vorgeschrieben.
  • Ist die Heizung defekt und keine Reparatur möglich, gelten pragmatische Übergangslösungen mit einer 5-jährigen Übergangsfrist.
  • In Härtefällen können Hauseigentümer sogar von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreit werden. 
  • Um Mieter vor drastischen Mietpreiserhöhungen durch einen Heizungstausch zu schützen, dürfen die Kosten der Heizungsanlage mit maximal 10 % auf die Jahresmiete umgelegt werden. Davon kann der Eigentümer nur Gebrauch machen, wenn er staatliche Fördermittel für den Heizungstausch erhalten hat und diese von den umlegbaren Kosten abzieht. Die monatliche Mieterhöhung darf dabei höchstens 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.


Generell gilt: Bis 2045 wird die Nutzung fossiler Energieträger beendet. Holzheizungen, Hybridheizungen, Wärmepumpen, Solarthermie und Stromdirektheizungen können weiterhin eingesetzt werden.

Für wen gilt das GEG? 

Grundsätzlich gilt das Gebäudeenergiegesetz für alle Gebäudetypen mit einer Nutzfläche von über 50 m², die mit Energie gekühlt oder beheizt werden. Das Gesetz sieht jedoch auch Ausnahmen vor. Folgende Gebäudetypen sind vom Gesetz ausgenommen:

  • Kirchen und andere religiöse Gebäude
  • Unterirdische Bauten
  • Traglufthallen
  • Zelte
  • Wohngebäude mit begrenzter jährlicher Nutzungsdauer 
  • Zeitweise errichtete Gebäude
  • Betriebe zur Haltung von Tieren 
  • Objekte mit einer Innentemperatur unter 12 Grad 
  • Zweckbedingt lange offenstehende Betriebsgebäude

Förderungen für den Heizungstausch 

Der Austausch der Heizung ist mit sehr hohen Kosten verbunden und bereitet vielen Eigentümern Sorgen. Wer seine alte Heizung austauschen möchte, um mit 65 % erneuerbaren Energien zu heizen, erhält staatliche Unterstützung. Die Förderung mit einem Fördersatz von bis zu 70 % erfolgt über die Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG). Anträge können bei der KfW gestellt werden. 

Die Alternativen zu Öl- und Gasheizungen 

Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes stellen sich viele Eigentümer die Frage, welche Wahlmöglichkeiten sie beim Heizen haben. Die Entscheidung für eine neue Heizungsvariante ist nicht so einfach. Welche Technologie am besten passt, muss im Einzelfall geprüft werden, da zahlreiche Faktoren wie der Zustand des Gebäudes oder der individuelle Heizbedarf mit in die Entscheidung einfließen. 

Oft bieten sich Hybridheizungen an, die verschiedene Energiequellen kombinieren, wie zum Beispiel die Gas-Solar-Heizung. Wer sich nach einer neuen Heizung umschaut, sollte beachten, dass nicht alle Alternativen automatisch umweltfreundlich sind. 

Diese Wärmequellen gibt es neben den gängigen Öl- und Gasheizungen:  

Solarthermie: Mit Hilfe einer Solarthermieanlage wird Sonnenenergie in nutzbare thermische Energie umgewandelt. Diese Form des Heizens ist aus ökologischer Sicht besonders interessant.

Pelletheizung: Als Brennstoff werden meist Holzpellets verwendet. Da Holz ein nachwachsender Rohstoff ist, zählt diese Heizungsart zu den erneuerbaren Energien.
Wärmepumpe: Wärmepumpen beziehen ihre Wärme aus der Luft, dem Grundwasser oder dem Erdreich. Diese Heizungsart ist besonders effizient in Kombination mit Fußboden- und Wandheizungen.

Fernwärme: Energieträger für die Beheizung mit Fernwärme sind z. B. fossile Brennstoffe, Abfall oder Biomasse. Fernwärme wird meist als Hilfsenergie bei der Stromerzeugung gewonnen und ist daher umweltfreundlicher als andere Heizungsarten.

Brennstoffzellen-Heizung: Brennstoffzellen nutzen Erdgas zur Energiegewinnung. Der Vorteil einer Brennstoffzellen-Heizung liegt im hohen Einsparpotenzial. 

Blockheizkraftwerke: Blockheizkraftwerke erzeugen gleichzeitig elektrischen Strom und Wärme. Als Energieträger kommen beispielsweise Heizöl, Flüssiggas oder Pflanzenöl in Betracht. 

Was Sie bei der Vermarktung jetzt beachten sollten

Wer sein Haus mit einer alten Öl- oder Gasheizung verkaufen möchte, sollte den Zustand der alten Heizungsanlage sehr genau prüfen. Wenn diese ausgetauscht werden muss, entstehen hohe Kosten, die sich auch auf den Kaufpreis auswirken. Vor dem Verkauf kann eine Besichtigung durch einen Installateur sinnvoll sein, um die Möglichkeiten eines eventuellen Austausches zu prüfen. Installateure haben durch das neue Gesetz eine Beratungspflicht, bei der sie auf die Unwirtschaftlichkeit und den CO₂-Verbrauch von Heizungen hinweisen. 

Makler müssen bei der Bewerbung einer Immobilie die genaue Heizungsart angeben. Spielen Sie daher immer mit offenen Karten, wenn alte Heizungstypen verbaut sind, um sich vor Klagen zu schützen. Beim Anlegen Ihrer Immobilie in onOffice enterprise können Sie die Heizungsart der Immobilie angeben, um alle wichtigen Angaben im Exposé und den Portalen auszuweisen. 

Mit dem neuen Heizungsgesetz kann es zu einer Nachfrageflaute im Bestandsimmobilienbereich kommen. Viele Interessenten scheuen die Kosten einer Heizungserneuerung. Bereiten Sie sich gut vor, indem Sie die Vorteile einer Bestandsimmobilie hervorheben und auf mögliche Förderungen hinweisen. 

Als Makler sind Sie der Hauptansprechpartner beim Hausverkauf, daher sollten Sie Käufer und Verkäufer frühestmöglich auf das neue Gesetz und die möglichen Folgen hinweisen. Ein detailliertes Wissen verhindert nicht nur unangenehme Streitigkeiten im Nachgang, sondern kann den entscheidenden Unterschied machen, um am Ende den Vermittlungsauftrag zu erhalten.

Fazit

Das neue Gebäudeenergiegesetz verfolgt ein klares ökologisches Ziel, das für die meisten Eigentümer nicht gleich ökonomisch ist und sie daher vor große Herausforderungen stellt. Auch beim Immobilienverkauf ist der Zustand der Heizung ein wichtiger Faktor für die Kaufpreisfindung und die Kaufentscheidung. Hier ist die beratende Funktion des Maklers mit guten Verkaufsargumenten gefragt, um einen reibungslosen Immobilienverkauf zu ermöglichen. 

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