Dieser Blogbeitrag ist in Kooperation mit Kerberos Compliance entstanden und enthält Werbung.
Ihre Geldwäsche-Compliance sollte immer auf dem aktuellen Stand sein. Seit der Novelle des Geldwäschegesetzes 2020 sind Sie als Makler dazu verpflichtet, Präventionsmaßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche umzusetzen. Wir geben Ihnen wertvolle Hinweise, worauf Sie bei der Umsetzung achten sollten.
Deutschland wurde im Jahr 2021 von der Financial Action Task Force (FATF) auf die Einhaltung internationaler Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geprüft. Hierbei stellten die Prüfer einen Nachholbedarf fest. Immobilienmaklern wird in dem Bericht ein mangelndes Risikobewusstsein vorgeworfen. Experten schätzen, dass über Immobilien rund 30 Milliarden Euro pro Jahr gewaschen werden. Die Anzahl von Geldwäsche-Verdachtsfällen aus dem Immobiliensektor steigt seit Jahren an. Trotzdem wird bemängelt, dass das Verhältnis zwischen erwartbaren und tatsächlichen Meldungen noch nicht übereinstimmt. Deshalb kündigte das Bundesfinanzministerium die Schaffung einer neuen Bundesbehörde zur effektiveren Aufsicht des Nicht-Finanzsektors an.
Ihre Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz
Geldwäscheprävention baut auf drei Säulen auf: ein wirksames Risikomanagement, Sorgfaltspflichten sowie Meldepflichten.
Ihr Risikomanagement
Das Gesetz schreibt Ihnen die Erstellung einer Risikoanalyse vor – unabhängig davon, wie häufig Sie Immobilien verkaufen oder vermitteln. Zu untersuchen sind Risikofaktoren wie Kunden- und Mitarbeiterstrukturen, akzeptierte Zahlungsarten und vieles mehr. Die Analyse muss jährlich aktualisiert werden. Werden veränderte Risiken festgestellt, müssen Sie Ihre Maßnahmen anpassen. Dazu gehören unter anderem Mitarbeiterschulungen, Richtlinien, interne Kontrollpläne und Geldwäschetypologien.
Hinweis: Bei Behördenprüfungen werden häufig aktuelle und ältere Fassungen Ihrer Risikoanalysen angefragt. Ihre (angepassten) Risikoeinschätzungen sollten für externe Prüfer nachvollziehbar begründet werden.
Ihre Sorgfaltspflichten
Makler sind zur Identifizierung Ihrer Vertragspartner oder der für sie auftretenden Personen sowie der wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet. Die Identifizierungspflicht greift nicht erst beim Kauf- oder Verkauf, sondern ab einem ernsthaften Kaufinteresse. Bei Miet- oder Pachtverträgen gilt die Identifizierungspflicht ab einer Schwelle von 10.000 € monatlicher Nettokaltmiete.
Hinweis: Alle getroffenen Maßnahmen müssen Sie revisionssicher für fünf Jahre dokumentieren und den Behörden auf Nachfrage zur Verfügung stellen.
Ihre Meldepflichten
Bei einem Verdacht auf Geldwäscheaktivitäten oder Terrorismusfinanzierung müssen Sie Verdachtsmeldungen abgeben. Was im Immobiliensektor als verdächtig gilt, können Sie den Geldwäsche-Typologien der Financial Intelligence Unit (FIU) entnehmen. Nach Ihrer Registrierung im Meldeportal „goAML“ erhalten Sie Zugriff auf branchenspezifische Typologie Papiere, die Sie auch für Mitarbeiterschulungen nutzen können.
Hinweis: Bei Nicht-Abgabe von Verdachtsmeldungen drohen hohe Bußgelder. Dasselbe gilt für verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Meldungen. Beachten Sie deswegen unbedingt alle geltenden Vorgaben.
Lösungsmöglichkeiten
Um Ihre vollständige Geldwäsche-Compliance zu erreichen, können Sie große Teile auslagern. Ihnen stehen hierzu spezialisierte Rechtsanwälte, IT- und Datenbankanbieter zur Verfügung. In den meisten Fällen müssen Sie jedoch weiterhin interne Beauftragte bestellen, die die Aktualität aller Maßnahmen dauerhaft sicherstellen und Aktualisierungen in Auftrag geben.
Sie können Ihre Geldwäsche-Compliance auch fast vollständig auslagern. Alle Maßnahmen zur Erreichung Ihrer Geldwäsche-Compliance werden in diesem Fall von Dienstleistern wie Kerberos vorbereitet, bereitgestellt, kontrolliert, regelmäßig aktualisiert und dokumentiert. Sie und Ihre Mitarbeiter müssen lediglich – mit unserer Unterstützung – Schulungen und Kundenidentifizierungen durchführen.
Unser Gastautor Sebastian Krolczik ist Senior Partnership Manager und zertifizierter Geldwäschebeauftragter bei Kerberos Compliance in Köln, dem Spezialisten für Services und Lösungen rund um die Geldwäscheprävention. Kerberos Compliance ist zudem Kooperationspartner von onOffice sowie den großen Immobilienverbänden in Deutschland.
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