Neues Maklergesetz 2020: Das ändert sich für Makler

Mann unterschreibt Vertrag

Am 23. Dezember ist es soweit: Das im Mai von der Bundesregierung beschlossene Gesetz zur “Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser” tritt deutschlandweit in Kraft. Damit Sie darauf optimal vorbereitet sind, haben wir für Sie alle wichtigen Änderungen zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis:

  1. So sah es bisher aus
  2. Das Halbteilungsprinzip soll Kaufnebenkosten senken
  3. Auf einen Blick: Was ändert sich
  4. Gibt es Ausnahmen?
  5. Das ändert sich in onOffice
  6. Darauf kommt es jetzt an: Kompetenz zeigen
Mann mit Akten

So sah es bisher aus

Aufgrund fehlender bundesweiter Vorgaben unterscheiden sich Aufteilung und Höhe der Maklerprovision je nach Region deutlich. Während in vielen Teilen Deutschlands die Provision zwischen Käufern und Eigentümern bereits geteilt wird, muss in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Teilen Niedersachsens bisher häufig der Käufer die Kosten der Maklercourtage tragen. Somit zahlt hier der Käufer die volle Courtage von bis zu 7 % des Kaufpreises als Kaufnebenkosten extra, auch wenn allein der Eigentümer einer Immobilie den Maklerauftrag erteilt hat. Diese Zwangslage soll durch die neue Provisionsregelung verhindert werden.

Das Halbteilungsprinzip soll Kaufnebenkosten senken

Mit dem neuen Gesetz sollen Käufer zukünftig entlastet werden. Ziel ist es, bundesweit einheitliche Regelungen zu schaffen, durch die die Transparenz und Rechtssicherheit bei Immobilienkäufen steigt. So dürfen Eigentümer, die einen Makler beauftragen, dann maximal 50 Prozent der Kosten auf den Käufer übertragen. Die Regierung hat sich somit bei Immobilienkäufen gegen eine Einführung des Bestellerprinzips entschieden, das seit 2015 für die Vermittlung von Mietwohnungen gilt.

Beratung

Auf einen Blick: Was ändert sich

Das Gesetz greift, wie der Name vermuten lässt, nur bei Kaufverträgen für Wohnungen und Einfamilienhäuser. Inbegriffen sind damit auch beispielsweise Doppelhaushälften oder Reihenhäuser. Die neue Regelung sieht vor, dass beide Parteien grundsätzlich gleichermaßen an den Provisionskosten beteiligt sind. Bei einem Alleinauftrag des Eigentümers lässt sich die 50-prozentige Kostenbeteiligung des Käufers so begründen, dass beide Seiten während des Verkaufsprozesses vom professionellen Service des Maklers profitieren.

Wird der Makler von beiden Seiten vertraglich beauftragt, dann darf er seine Courtage nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen, Innen- und Außenprovision müssen also gleich hoch ausfallen. Das gilt auch, wenn der Makler mit einer Partei einen unentgeltlichen Service vereinbart hat: In diesem Fall darf er auch von der anderen Partei keine Bezahlung verlangen. 

Generell gilt: Erst wenn der Verkäufer die Zahlung seines Anteils der Provision nachweist, ist auch der Käufer zur Zahlung seines Anteils verpflichtet. Zukünftig ist es also nur bei einem Suchauftrag möglich, dass der Käufer die vollen Maklerkosten in Form der Außenprovision trägt. Außerdem muss zukünftig die Vereinbarung zwischen Makler und Klienten in Textform vorliegen, um als rechtskräftig zu gelten. Hierzu genügt aber beispielsweise eine E-Mail.

Gibt es Ausnahmen?

Das neue Gesetz soll diese einheitliche Regelung grundsätzlich durchsetzen, allerdings gibt es eine Ausnahme: Der Verkäufer kann die gesamte Provision übernehmen, wenn er dies explizit möchte. Somit wird der Makler ausschließlich über die Innenprovision bezahlt. Diese Klausel soll einen provisionsfreien Verkauf von Neubauimmobilien ermöglichen.

Die neue Provisionsregelung greift zudem nur, wenn der Käufer Verbraucher ist und nicht im Rahmen einer gewerblichen oder juristischen Tätigkeit agiert. Das Gesetz soll folglich vor allem Verbraucher entlasten, die eine Immobilie für die Selbstnutzung oder den Vermögensaufbau erwerben. Unbebaute Grundstücke und Mehrfamilienhäuser sind ebenfalls ausdrücklich ausgenommen.

Das ändert sich in onOffice

Im Rahmen der Gesetzesänderung haben wir entsprechende Änderungen in onOffice enterprise vorgenommen. Dazu gehören unter anderem:

  • Angepasster Agreementlink: Wenn Sie ein Exposé per E-Mail verschicken, erhält der Interessent zunächst einen sogenannten Agreementlink zu einem Formular, bevor er das Exposé öffnen kann. In dem Formular können Sie ab sofort einen Provisionshinweis hinzufügen, den der Interessent bestätigen muss. Anschließend wird automatisch aus dem System heraus eine weitere E-Mail verschickt, dass der Provisionshinweis bestätigt wurde. Somit liegt die oben erwähnte Vereinbarung zwischen Makler und Klienten in Textform vor.
  • Automatische Prüfung der Provisionshöhe: onOffice enterprise prüft automatisch die eingetragenen Daten der Innen- und Außenprovision und warnt Sie bei gesetzeswidrigen Provisionen.
Familie mit Sparschwein

Darauf kommt es jetzt an: Kompetenz zeigen

Neben dem Schutz der privaten Käufer lässt die neue Regelung einen weiteren positiven Effekt erwarten: Da beide Parteien an den Provisionskosten beteiligt sind, liegt es im beiderseitigem Interesse, einen seriösen Makler zu engagieren. Nur wer durch Kompetenz, einen hervorragenden Service und ein umfangreiches Netzwerk an professionellen Partnern überzeugt, wird sich langfristig am Markt behaupten.

Für Makler in den genannten Bundesländern lohnt es sich in den kommenden Monaten vor allem, Eigentümer gezielt anzusprechen und deutlich zu vermitteln, warum sich ein professioneller Verkauf trotz Kosten weiterhin lohnt. Wer die neue Regelung direkt anspricht, auf Fragen vorbereitet ist und seine Kompetenz überzeugend herausstellen kann, wird nachhaltig davon profitieren und seinen Kundenstamm erweitern können.

Die drei wichtigsten Tipps zusammengefasst:

  • Setzen Sie sich mit den rechtlichen Änderungen auseinander und definieren Sie Ihr Geschäftsmodell (Fokus auf Innenprovision oder Provisionsteilung).
  • Passen Sie Ihre Homepage entsprechend an.
  • Nutzen Sie professionelle Dienstleister für die Überarbeitung und SEO-Optimierung Ihrer Webseite. 

Damit Ihre Webseite rechtzeitig auf dem neuesten Stand ist und Sie so auf die Umstellung im Dezember optimal vorbereitet sind, unterstützt onOffice Sie mit SEO-konformen Content zum Thema. Die Texte werden individuell für Ihr Unternehmen und Ihre Region geschrieben und bringen Ihre Besucher und Kunden auf den aktuellen Stand. Wenn Sie sich für so einen Text interessieren, wenden Sie sich gerne an Ihren vertrieblichen Ansprechpartner oder unter sales@onOffice.de.

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