Abmahnfalle Energieausweis: Wie Sie Abmahnungen vorbeugen

Abmahnfalle Energieausweis

Es gibt eine Abmahnwelle wegen fehlender Pflichtangaben zum Energieausweis. Wir zeigen Ihnen, um welche Angaben es sich handelt und wie Sie die korrekte Pflege und Übertragung der Daten mit onOffice enterprise sicherstellen.

Welche Pflichtangaben werden gefordert?

Immobilienmakler müssen bei der Bewerbung von Immobilien über die Energieeinsparverordnung (EnEV) informieren, sobald ein Energieausweis vorliegt. Wenn Sie diese Pflichtangaben gemäß § 16a EnEV nicht im Inserat aufführen, kann dies eine Irreführung des Verbrauchers darstellen und somit gegen § 5a Abs. 2 UWG verstoßen. Das führt im schlimmsten Fall zu kostspieligen Abmahnungen. Beugen Sie Abmahnungen vor, indem Sie alle Pflichtfelder ordnungsgemäß übertragen. Bei der Vermarktung eines Gebäudes mit einem Energieausweis müssen Sie folgende Angaben zwingend angeben: 

Pflichtfelder gemäß § 16a – Energieeinsparverordnung (EnEV)

  • Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis im (gem. § 81) oder Energieverbrauchsausweis (gem. § 82)
  • den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder des Endenergieverbrauchs für das Gebäude
  • die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
  • bei einem Wohngebäude das im Energieausweis genannte Baujahr 
  • bei einem Wohngebäude die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse

Basis für die Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind insbesondere fehlende Angaben zum wesentlichen Energieträger für die Heizung. Bitte passen Sie Ihre Inserate entsprechend der gesetzlichen Vorgaben an und prüfen Sie die Darstellung auf Immobilienportalen und Ihrer Website.

So gelingt die korrekte Übertragung der Pflichtangaben zum Energieausweis

Stellen Sie zunächst sicher, dass alle erforderlichen Felder in Ihrer onOffice enterprise Version freigeschaltet sind. Prüfen Sie dazu die Administration unter Extras >> Einstellungen >> Administration >> Reiter: Eingabefelder >> Modul: Immobilien; Kategorie: Zustand

Folgende Felder müssen aktiv sein:

  • Energieausweis (energieausweistyp)
  • Endenergiebedarf (endenergiebedarf)
  • Endenergieverbrauch (energieverbrauchskennwert)
  • Energieausweis gültig bis (energieausweis_gueltig_bis)
  • Baujahr lt. Energieausweis (Gebäude nicht Anlagentechnik!) (energieausweisBaujahr)
  • wesentlicher Energieträger (energietraeger)
  • Endenergiebedarf (Wärme) (endenergiebedarfWaerme)
  • Endenergieverbrauch (Wärme) (endenergieverbrauchWaerme)
  • Endenergiebedarf (Strom) (endenergiebedarfStrom)
  • Endenergieverbrauch (Strom) (endenergieverbrauchStrom)
  • Energieeffizienzklasse (energyClass)
Felder onOffice enterprise

Sollten einige dieser Felder nicht aktiviert sein, markieren Sie bitte das jeweilige Feld in der Spalte „A“ und speichern Sie. Das Ergebnis Ihrer Konfiguration erscheint in der Kategorie „Zustand“ der Immobilie.

Energieausweis-Typ

Sind diese Felder aktiviert, erscheinen Sie abhängig davon, welchen Energieausweis-Typ Sie auswählen (Felder zum Energiebedarf nur beim Bedarfsausweis resp. Felder zum Energieverbrauch nur beim Verbrauchsausweis).

Hinweis: Feldfilter

Sollten einzelne Felder trotz Aktivierung nicht erscheinen, sind möglicherweise Feldfilter hinterlegt. Mit diesen steuern Sie die Anzeige eines Feldes abhängig von bestimmten Werten. Ein klassisches Beispiel wäre das Feld „Mietpreis“, das nur bei der Vermarktungsart „Miete“ dargestellt wird. Mehr zu Feldfiltern erfahren Sie in unserer Online-Hilfe.

Für die korrekte Übertragung ist es nun entscheidend, dass Sie diese Felder vollständig pflegen, um Abmahnungen zu vermeiden. Besonders wichtig sind dabei das im Energieausweis genannte Baujahr und der wesentliche Energieträger. Achten Sie also künftig bei allen Immobilien mit Energieausweis darauf, dass diese Daten vor der Veröffentlichung vollständig eingetragen werden. 

Tipp: Pflichtfelder definieren

Sie können die Energieausweis-Felder als Pflichtfelder definieren. Öffnen Sie dazu erneut die Administration wie oben beschrieben und setzen Sie das Häkchen in der Spalte „PF“ für „Pflichtfeld“. Diese Felder erscheinen rot, solange die entsprechenden Angaben nicht eingetragen sind.

Pflichtfelder

Wenn Sie sichergehen möchten, dass Immobilien keinesfalls ohne diese Angaben veröffentlicht werden, können Sie die Vermarktung sperren. Öffnen Sie dazu Extras >> Einstellungen >> Grundeinstellungen >> Reiter: Allgemein. Hier finden Sie rechts den Bereich „Vermarktung sperren bei …“. Diese Maßnahme eignet sich jedoch nur, wenn Sie immer einen Energieausweis erstellen und folglich bei jeder Immobilie diese Felder ausfüllen müssen.

Vermarktung sperren

Datenpflege ist Chefsache

Der Energieausweis ist ein wichtiges Instrument bei der Vermarktung, trotzdem vernachlässigen manche Makler die damit verbundene Datenpflege, was zu teuren Abmahnungen führen kann. Setzen Sie auf die professionelle Datenpflege mit onOffice enterprise und sorgen Sie für einen reibungslosen Ablauf im Immobiliengeschäft.

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